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häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was muss bei Feuerstellen mit einer Außenluftzuführung , in Verbindung mit Wohnraumlüftungen und Küchenablufthauben beachtet werden?

Antwort: Fall 1 “kontrollierte Wohnraumlüftung und Küchenabluft nach außen“

 

  • Variante Nr. 1 ist ein Abgasthermostat, der im Abgasrohr eingesetzt wird, und bei einer gemessenen Abgastemperatur von 60 – 80°C die Küchenabluft und den Abluftventilator der kontrollierten Wohnraumlüftung abschaltet. Der Nachteil liegt in der langen Nachwärmphase der heutigen modernen Feuerstätten, das zur Folge hat, dass die Küchen-Dunstabzugsanlage und die kontrollierte Wohnraumlüftung oft mehrere Stunden nach Erlischen des Kaminfeuers noch nicht wieder in Betrieb gehen.
  • Variante Nr. 2 ist der Einsatz einer Funk-Abluftsteuerung für die Küchenabluftanlage und einer DIBt geprüften “raumluftunabhängigen“ Feuerstätte. Der Nachteil ist, dass es nur wenige DIBt geprüfte raumluftunabhängige Kamineinsätze (Brennzellen) gibt, und man beim Betrieb der Funk-Abluftsteuerung gewisse Komforteinbußen hinnehmen muss
  • Variante 3 ist der Einsatz eines Unterdruckwächters (Unterdrucküberwachung), der beim Betrieb des Kamins den Wohnraum- und Atmosphärendruck misst und gegebenenfalls bei einem zu hohen Unterdruck im Wohnraum, die Küchenabluft und den Abluftventilator der kontrollierten Wohnraumlüftung abschaltet.

Antwort: Fall 2 “kontrollierte Wohnraumlüftung und Küchen-Umluftanlage“

 

  • Variante 1 ist der Einsatz einer DIBt geprüften “raumluftunabhängigen“ Feuerstätte.
  • Variante 2 ist der Einsatz eines Unterdruckwächters (Unterdrucküberwachung), der beim Betrieb des Kamins den Wohnraum- und Atmosphärendruck misst und gegebenenfalls bei einem zu hohen Unterdruck im Wohnraum, den Abluftventilator der kontrollierten Wohnraumlüftung abschaltet.
Was ist ein Offener Kamin?

Antwort: Ein Offener Kamin ist die ursprünglichste Art einer Feuerstätte. Bei einem Offenen Kamin hat man den direkten Kontakt zum Feuer ohne Verglasung. Die Wärmeabgabe erfolgt ausschließlich über die Strahlung des offenen Feuers. Der Wirkungsgrad eines Offenen Kamins ist sehr gering. D.h. ca. 80% der eingesetzten Energie, sowie durch die Zentralheizung teuer aufgewärmte Raumluft, entweichen auf direktem Wege dem Schornstein. In vielen Städten ist der Einbau von Offenen Kamin verboten.

Was ist ein Heizkamin?

Antwort: Ein Heizkamin ist die effiziente Weiterentwicklung des Offenen Kamins. Hier wird das Ziel einer hohen Heizleistung und hohem Wirkungsgrad mit dem Wunsch auf uneingeschränkte Sicht auf das Feuer perfekt verbunden. Moderne Heizkamine haben heute Wirkungsgrade von über 80 %. Der Heizkamineinsatz, auch Brennzelle genannt, besitzt einen Korpus aus Stahl und/oder Guss mit integrierten Abgasumlenkungen, innovativer Verbrennungsluftzuführung, Feuerraum aus massiver Gussschamotte oder Vermiculite und Türen (klappbar oder hochschiebbar) mit aufwendiger Keramikverglasung. Die Wärmeabgabe erfolgt über die direkte Strahlung des Feuers und über Warmluft, die durch spezielle, regelbare Warmluftgitter, dem Aufstellraum zugeführt wird. Heizkamine lassen sich durch den Einsatz von Speicherelementen zur Speicherfeuerstätte aufrüsten.

Was ist ein Kachelofen?

Antwort: Bei einem Kachelofen legt man hauptsächlich Wert auf eine hohe Heizleistung und Energieausnutzung des Brennstoffes Holz. Der Wirkungsgrad bei einem guten Kachelofen erreicht problemlos 85 % und mehr. Die Feuersicht spielt nur eine untergeordnete Rolle. Wie der Name schon sagt, wird der Kachelofen üblicherweise mit Ofenkacheln verkleidet. Es werden jedoch auch häufig geputzte Flächen in der Verkleidung integriert, bzw. wird der gesamte Ofen aus Schamottesteinen gemauert und geputzt. Es gibt 3 Arten von Kachelöfen. Den Warmluftkachelofen, den Kombikachelofen und den Kachelgrundofen. – Beim Warmluftkachelofen befindet sich hinter der Kachelfäche / Putzfläche meist ein gusseiserner Kachelofeneinsatz mit nachgeschalteten Heizgaszügen aus Stahl oder Gusseisen. Die Wärmeabgabe erfolgt zu 70 % – 80 % durch Warmluft (Konvektion) und der Rest durch Strahlung. Warmluftkachelöfen geben die Wärme sehr schnell ab. Die Wärmespeicherung ist eher gering. Der Warmluftkachelofen dient meist als reaktionsschnelle Mehrraumheizung. – Der Kombikachelofen ist ein Warmluftkachelofen mit nachgeschalteten Heizgaszügen aus massiven Schamottesteinen anstatt Stahlblech oder Gusseisen. Dadurch speichern Kombikachelöfen die Wärme je nach Bauart zwischen 10 Stunden und 20 Stunden, oder auch noch länger. – Der Grundofen wird von Grund auf individuell gemauert. Der Feuerraum und das Heizgaszugsystem bestehen aus massiver Schamotte. Die Feuerungstür (meist aus Gusseisen) wird separat eingepasst. Kachelgrundöfen geben die Wärme zu 80 % durch Wärmestrahlung ab. Sie sind in der Regel sehr schwer und speichern die Wärme je nach Bauart 24 Stunden und länger. Der Kachelgrundofen dient meist als Einraumheizung.

Was ist ein Kaminofen?

Antwort: Ein Kaminofen wird landläufig oft auch als “Schwedenofen“ oder “Dänischer Ofen“ bezeichnet. Kaminöfen entstanden zunächst in Skandinavien aus der Idee, die altbewährten und traditionellen Öfen mit großer Sichtscheibe zum Feuer auszustatten, und dem Ofenkorpus eine modernes und zeitgemäßes Design zu geben. Kaminöfen werden komplett industriell vorgefertigt und können leicht aufgestellt und bei einem evtl. Umzug problemlos mitgenommen werden. Kaminöfen werden neben den traditionellen lackierten Stahlblech- / Gusseisenoberflächen, mit Verkleidungen aus Speckstein oder farbiger Ofenkeramik angeboten. Viele Kaminofenmodelle sind werksseitig mit Modulen aus Speichersteinen kombiniert.

Warum ist naturbelassenes Holz ein ökologischer Brennstoff?

Antwort: Holz ist ein regenerativer Brennstoff. Ein Baum nimmt im Laufe seines Lebens exakt dieselbe Menge CO2 aus der Luft auf, wie er später als Brennholz oder bei Verrottung an die Atmosphäre wieder abgibt. Die CO2 Bilanz ist im Vergleich zu den fossilen Energieträgern “Öl, Gas und Kohle“ neutral.

Muss eine bestehende Holzfeuerstätte mit Filtern etc. nachgerüstet werden?
Antwort: Holzfeuerstätten ohne Bestimmungsjahr, oder die vor dem 31.12.1994 hergestellt bzw. installiert wurden, müssen bis 31.12.2020 abgastechnisch saniert werden. Holzfeuerstätten, welche vom 1.1.1995 bis 22.3.2010 hergestellt und installiert wurden, und laut Herstellerbescheinigung die folgenden Grenzwerte in Klammern nicht überschreiten (Feinstaub 150 mg/Nm³ und CO 4000 mg/Nm³), dürfen unbegrenzt betrieben werden. Liegt eine solche Herstellerbescheinigung nicht vor, muss eine abgastechnische Sanierung bis 31.12.2024 erfolgen. Folgende Ausnahmen von der Nachweispflicht sind vorgesehen für: – nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Leistung unter 15 kW – Offene Kamine – Grundöfen – Badeöfen – historische Öfen (Öfen, die vor 1950 errichtet wurden) – Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Feuerstätten erfolgt
Was bedeutet Bauart A 1?

Antwort: Kaminanlagen werden nach EN DIN unterteilt in “Bauart A“ und “Bauart A1“. “Bauart A“ bedeutet, dass diese Geräte mit einer Feuerungstür ausgestattet sind, die wahlweise den geschlossenen oder auch offenen Betrieb ermöglichen. Eine Schornstein-Mehrfachbelegung ist bei Kaminen der “Bauart A“ nicht erlaubt. “Bauart A 1“ bedeutet, dass diese Geräte mit einer selbstschließenden Tür (z.B. Federscharnier oder durch geringe Gegengewichte selbstständig herunterfahrend) ausgestattet sind. Es dürfen bis zu 3 Geräte der “Bauart A 1“ an 1 Schornsteinzug angeschlossen werden. Kaminöfen werden grundsätzlich in der Ausführung “Bauart A 1“ ausgeliefert.

Was bedeutet die Anforderung der BImSchV. Stufe 1 und Stufe2 für Holzfeuerstätten?

Antwort: Die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV.) trat am 23.3.2010 in Kraft. Die 1. Stufe der neuen BImSchV. regelt u.a. die Abgasgrenzwerte für Feinstaub “75 mg/Nm³“ und CO “2000 mg/Nm³“. Neue, geprüfte Holzfeuerstätten, welche die Anforderungen der 1. Stufe der BImSchV. mit Nachweis erfüllen, dürfen bis 31.12.2014 uneingeschränkt installiert und darüber hinaus unbegrenzt betrieben werden. Die Stufe 2 der BImSchV. tritt ab dem 31.12.2014 in Kraft und gibt folgende Abgasgrenzwerte für neue Holzfeuerstätten vor: Feinstaub 40 mg/Nm³ und CO 1250 mg/Nm³.

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